Das Familiengericht kann in Sorgerechtsverfahren die elterliche Sorge einschränken oder entziehen.
Als Vormund übernehme ich die Sorge für die Person - analog der elterlichen Sorge - und bin der Ansprechpartner für das Kind.
In Hilfeplangesprächen, die z.b. mit den leiblichen Eltern, Pflegeeltern, Mitarbeitern von Einrichtungen und Mitarbeitern von Jugendämtern stattfinden, wird die aktuelle Situation der Kinder erörtert und der zukünftige Hilfeprozeß geplant.
Vormundschaften werden auch für minderjährige unbegleitete Asylbewerber eingerichtet.
Hier verfüge ich mittlerweile über eine langjährige Erfahrung mit unbegleiteten Minderjährigen unterschiedlicher Nationalitäten.