Informationen

Als Berufsbetreuer unterstütze ich Menschen, die wegen einer seelischen oder geistigen Behinderung oder einer Suchterkrankung, ihre Angelegenheiten kurz- oder längerfristig nicht mehr selbst regeln können.

Diese Menschen brauchen u.a. Hilfe bei der Antragstellung von Sozialleistungen, bei der Schuldenregulierung, Hilfe bei der Suche nach geeignetem Wohnraum, oder der Organisation ambulanter Hilfen.

Eine Betreuung kann jeder Angehörige, jede Beratungsstelle oder jeder fürsorgliche Mitmensch für eine hilfebedürftige Person formlos bei dem zuständigen Amtsgericht anregen. Auch der Betreffende selber, wenn er der Meinung ist externe Hilfe zu benötigen.

Das Gericht setzt entweder einen Gutachter ein, oder holt vom behandelden Haus- bzw. Facharzt eine ärztliche Stellungnahme zur Notwendigkeit der Betreuung, ein.

Im Rahmen des Gutachtens bzw. der ärztlichen Stellungnahme sollten auch die Aufgabenkreise angesprochen werden, die der Betreuer stellvertretend für den Betreuten übernehmen kann.

Eine Festlegung der Aufgabenkreise erfolgt im Rahmen einer richterlichen Anhörung, in Absprache mit dem zu Betreuenden.

Als gesetzlicher Vertreter nehme ich in den jeweiligen Aufgabenkreisen die Interessen der betreuten Menschen gegenüber Stellen und Institutionen wahr, z.B. gegenüber Gerichten, Behörden, Banken, Vermietern, Heimen, Kranken- und Pflegeversicherungen.

Ich führe Telefonate und Schriftverkehr durch.

Das Wohl und der Wille des Betreuten steht im Mittelpunkt, Entscheidungen werden in diesem Sinne gemeinsam getroffen.

Das Ziel einer Betreuung liegt darin, dass die Selbständigkeit des Betreffenden ganz oder zumindest teilweise wieder hergestellt wird und letztlich die Betreuung wieder aufgehoben werden kann.


Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. und eingetragen im BdB-Qualitätsregister.