Ende einer Betreuung

Eine Betreuung kann für einen Zeitraum bis zu 7 Jahren eingerichtet werden. Das Gericht muß nach einer festgelegten Überprüfungsfrist innerhalb dieser 7 Jahre prüfen ob noch die Notwendigkeit der Betreuung und des Betreuungsumfanges besteht.

Sowohl der Betreuer, als auch der Betreute selbst kann dem Gericht innerhalb des festgelegten Zeitraumes jederzeit mitteilen, das er die Einschränkung oder die Aufhebeung der Betreuung wünscht. Das Gericht wird dieses Begehren dann überprüfen.

Eine Eil- bzw. vorläufige Betreuung endet automatisch nach 6 Monaten.

 


Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V. und eingetragen im BdB-Qualitätsregister.