Je nach dem individuellen Hilfebedarf des Betreuten legt das Amtsgericht die Aufgabenkreise fest, für die ich als Betreuer künftig zuständig bin.
Diese Aufgabenkreise können sein:
Das Amtsgericht kann mich zur Betreuung in mehreren, aber auch nur einem dieser Aufgabenkreise bevollmächtigen.
Sollte sich im Laufe der Betreuung herausstellen, das ein Aufgabenkreis wegfallen kann, so wird dies dem Gericht mitgeteilt. Nach richterlicher Überprüfung werden die Aufgabenkreise entsprechend eingeschränkt.
Umgekehrt kann die Betreuung bei vermehrtem Hilfebedarf auch erweitert werden.
Im Rahmen eines Aufgabenkreises vertrete ich die Intressen der von mir Betreuten sowohl außergerichtlich, als auch im Gerichtsverfahren.